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Frau Üretmen berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen in Streitigkeiten vor Zivilgerichten. Hier insbesondere im Vertragsrecht (Kaufrecht, Werkvertragsrecht) mit dem zugehörigen Gewährleistungsrecht, das Sachenrecht, Schmerzensgeldrecht, Schadensersatzrecht. Ebenso kümmert sie sich um die Abwehr unberechtigter Forderungen. Ihre Kompetenz stützt sich auf Erfahrungen und Kenntnis der neuesten Rechtsentwicklungen. Kontinuierliche Wissenserweiterung ist für sie eine Selbstverständlichkeit.

Tätigkeitsbereiche Zivilrecht

  • Schadensersatzrecht

    Es gibt eine Vielzahl von Ansprüchen aus dem zivilrechtlichen Bereich, die obwohl sie unterschiedliche Lebenssachverhalte haben, nach den gleichen oder ähnlichen Kriterien gelöst werden.

    Schäden aus Vertragsverletzungen, Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit einer geschuldeten Leistung beim Kaufvertrag oder Werkvertrag. Ansprüche aus Verkehrsunfall , Personenschaden Sachschaden, Schäden durch Persönlichkeitsrechtsverletzung oder Beratungsfehler. Entscheidend ist dabei grundsätzlich die Frage des Verschuldens- also ob der Schädiger durch sein Verhalten den Schaden verursacht hat und ob er dies verschuldet hat z.B. durch Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz.

  • Fluggastrechte

    Die Flugverspätung oder Annullierung im Rahmen einer Flugbeförderungsleitung stellt grundsätzlich eine vertragswidrige Schlechtleistung oder Nichtleistung eines Reisevertrages dar. Die Fluggastrechteverordnung EG Nr. 261/2004 ist bei EU-Rechtsansprüchen die Anspruchsgrundlage, welche zugrundegelegt wird. Hier liegen gesetzlich festgelegte Schadensersatzansprüche (je nach Entfernung liegt diese bei 250,- bis 600,- EUR) die meist durch die taktische Forderungsabwehr der Airlines durch die Verbraucher nicht geltend gemacht wird.

  • Ansprüche aus Kaufvertrag und Werkvertrag (national, international)

    In unserem täglichen Leben begleiten uns Verträge die wir unterschrieben haben. Dazu zählen: Mietvertrag, Kaufvertrag, Dienstvertrag, Immobilienvertrag, Gesellschaftsvertrag, Kooperationsvereinbarungen usw. Um Rechtsunsicherheiten im Vorfeld aus dem Weg zu räumen, steht Ihnen Rechtsanwältin Üretmen gerne bereits bei der Vertragserstellung zur Seite und unterstützt Sie Ihre konkreten Ziele zu verwirklichen.

  • Forderungsinkasso für Unternehmen

    Es kommt häufig vor, dass offene unstrittige Forderungen von Privatpersonen oder Geschäftsleuten nicht beglichen werden. Im Rahmen von vorgegebenen gesetzlichen Mittel kann durch die Erwirkung eines Vollstreckungsbescheides die Forderung samt Anwaltskosten schnell tituliert werden. Die bietet sich vor allem für Unternehmen an, die keine eigene Rechtsabteilung verfügen.


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Neslihan Üretmen

Neslihan Üretmen LL.M.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.