Geburtsschadens Schmerzensgeld 300.000,- €
OLG Hamm Urt. v.17.03.2015; Aktz. 26 U 108/13
Durch die grob fehlerhafte Unterlassung einer rechtzeitigen Notsectio ist es zu einem Geburtsschaden gekommen. Es kam zu einer spastischen Tetraplegie mit gravierenden körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Das Oberlandesgericht Hamm erhöhte das durch das Landgericht zugesprochene Schmerzensgeld von 190.000,- € auf 300.000,- €
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