BGH: Tier- und Hundehaltung gehört grundsätzlich zum Gebrauch einer Eigentumswohnung, was das Gemeinschaftseigentum umfasst
Eine WEG streitet um die Wirksamkeit des Beschlusses, wonach das Spielen von Hunden der Eigentümer und Mieter ohne Leine auf den gemeinschaftlichen Rasenflächen zugelassen war, wobei Belästigungen durch Anspringen und Kot eingegrenzt wurden. Das Gericht überprüfte nicht nur Inhalt des Beschlusses, sondern auch die Auslegung durch den Einzelfall, Größe der Gemeinschaft, Hundegröße und die landesrechtlichen Gefahrhundegesetze. Es sah nach dieser Prüfung keine Bedenken gegen die getroffene Regelung.
Fragen Sie hierzu Rechtsanwältin N. Üretmen, LL.M.