BGH: Nachweis der Ursächlichkeit vorhandener Legionellen für die Erkrankung des Mieters
BGH Urt. 6.5.2015- VIII ZR 161/14
Der BGH hat entschieden, dass Schadens- und Schmerzensgeldansprüche bei Nachweis ursächlicher Legionellen-Pneumonie durch Legionellen-Konzentration im Leitungswasser des Mieters möglich sind. Das zugrundeliegende Berufungsurteil, welches dem Mieter kein Anspruch gewährte, wurde durch den BGH im Revisionsverfahren an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die oberste Instanz begründete seine – für mich richtige Entscheidung – dahingehend, dass die Beweisführung des Berufungsgerichtes nicht nur lückenhaft sondern auch rechtsfehlerhaft war. Es hatte seine Entscheidung auf fernliegende Zweifel begründet und die tatsächlich aussagekräftigen Indizien für die Erkrankung des Mieters nicht vorrangig in Betracht gezogen.
Die Möglichkeit eines Ersatzanspruches hängt somit maßgeblich von der Kausalität der Pflichtverletzung und dem eingetretenen Schaden ab. Das Berufungsgericht muss nun neu entscheiden.
Fragen Sie hierzu Rechtsanwältin N. Üretmen, LL.M.