Beleidigungen gegen Vermieter – fristlose Kündigung?
AG München Urt. V. 28.11.2014
Die Richter sahen in der Beleidigung „promovierter Arsch“ eine Rechtfertigung für die fristlose Kündigung ohne Abmahnung.
Fragen Sie hierzu Rechtsanwältin N. Üretmen, LL.M.